AGB

IC Computer GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Allgemeines
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

(2) Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, der Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung oder -ausführung zustande.
Sollten sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Erfüllung unsere Preise allgemein ändern, so sind wir berechtigt, den bei Lieferung gültigen Preis anzuwenden. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Erfüllungsort
Grundsätzlich verstehen sich alle Preise ab Lager Oldenburg. Die Preise schließen die handelsüblichen Verpackungen ein, alle weitergehenden Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

(4) Mängel
Beanstandungen wegen Mängeln sind, soweit möglich sofort bei Erhalt, spätestens aber nach 14 Tagen schriftlich geltend zu machen, bei unterlassener oder verspäteter Rüge sind Gewährleistungsansprüche gegen die ICC GmbH ausgeschlossen.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und nach unserer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlaß einräumen.

(5) Gewährleistung / Haftung
Die Gewährleistung für unsere Geräte beträgt 2 Jahre ab dem Tag der Auslieferung. Sie verlängert sich nicht dadurch, daß die ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden, oder wenn die Fabrikationsnummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch Abnutzung / Verschleiß, falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, mangelhafte oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigungen und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Defekte Geräte müssen zur Reparatur zu ICC (Donnerschweer Str. 158, Oldenburg) gebracht werden. Die Gewährleistung beinhaltet weder einen Vor -Ort – Service noch die eventuell zusätzlich anfallenden Arbeitszeiten für z.B. Datensicherung o.ä..
Unsere Gewährleistung ist auf Nachbesserung, Preisnachlass oder -erstattung beschränkt. Weitergehende Ansprüche – gleich aus welchen
Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Eine Haftung für eine Vernichtung / Verfälschung aufgezeichneter Daten setzt in jedem Falle voraus, dass der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. ICC haftet dabei nicht für entgangenen Gewinn, Arbeitsausfall, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
Eine besondere Beschaffenheit der von der ICC GmbH verkauften Ware oder ihre Eignung für besondere Verwendung gilt nicht als vereinbart, es sei denn, dass von den Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich eine Übereinkunft getroffen worden ist.

(6) Lieferverzug
Im Falle des Lieferverzuges hat der Käufer nach einer angemessenen Nachfrist das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sowie Schadensersatzansprüche jeder Art, also einschließlich mittelbarer Schäden sind ausgeschlossen.
Kann die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht erfolgen, gilt die Lieferfrist als eingehalten.
Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.

(7) Zahlungsbedingungen
Maßgebend sind die am Liefertag gültigen Zahlungsbedingungen. Bei Nichteinhaltung kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 7 Prozentpunkten über Euribor zu berechnen. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, nachzuweisen, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden entstanden ist. Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden können wir Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

(8) Gegenansprüche
Die Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückhaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen unserer Zustimmung.

(9) Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Käufer zustehen. Der Käufer tritt schon jetzt für den Fall der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware sämtliche Forderungen die ihm daraus entstehen, sicherheitshalber an uns ab, ohne daß es einer späteren Erklärung bedarf.
Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehen Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien .Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Bei Überschuldung, Zahlungseinstellung oder wenn ein Vergleichs- oder Konkursantrag gestellt ist, sind wir berechtigt sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sofort an uns zu nehmen.

(10) Datenspeicherung
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

(11) Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Oldenburg (Oldb). Gerichtsstand für alle sich aus diesen Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zugelassen – Oldenburg. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte berührt andere Punkte nicht. An Stelle der unwirksamen Punkte treten Regelungen, die den wirtschaftlichen Auswirkungen der ungültigen am nächsten kommen.